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Neue Oberstufe

  • Geltungsbereich: ab der 10. Schulstufe
  • Ziel: Schullaufbahn kurz und effizient zu gestalten
  • Lehrplanadaptierung: Festlegung des Lehrstoffes der einzelnen Unterrichtsgegenstände als  Kompetenzmodule  mit Aufteilung auf die jeweiligen Semester ab der 10. Schulstufe
  • Semestergliederung:
    • in 9. Schulstufe – Schulnachricht, Jahreszeugnis
    • ab 10. Schulstufe – Semesterzeugnisse
    • negative Beurteilung – Semesterprüfung über negativ beurteilte Kompetenzen
    • Schulstufenwiederholung – bessere  Beurteilung zählt

Drohendes Nicht Genügend/Nicht Beurteilt:

  • INFORMATION (nachweislich) an Erziehungsberechtigte und/oder SchülerIn
  • AUFFORDERUNG/BITTE ZUM GESPRÄCH (nachweislich) an Erziehungsberechtigte und/oder SchülerIn
  • BERATENDES GESPRÄCH (außerhalb des Unterrichts) mit Erziehungsberechtigten (+SchülerIn) (nachweislich)
  • BERATENDES GESPRÄCH mit SchülerIn (jedenfalls+nachweislich)
  • Aufsteigen: max. 2 Nicht Genügend/Nicht Beurteilt, einmal auch mit 3 NG/NB  (Konferenzbeschluss)
  • Förderung: Jugendliche mit Leistungsschwächen und mit besonderen Begabungen
    • Frühwarnsystem, Fördermaßnahmen, individuelle Lernbegleitung, Semesterprüfung
    • Überspringen einzelner Unterrichtsgegenstände, Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen in einem höheren Semester,
    • Befreiung erfolgreich absolvierter Unterrichtsgegenstände (auch beim Wiederholen)
  • Besuchte Unterrichtsgegenstände + Beurteilung
  • Bei Wiederholung der Schulstufe – jeweils bessere Beurteilung des Unterrichtsgegenstandes
  • Bei Beurteilung mit Nicht genügend: Beiblatt zum Semesterzeugnis, auf dem die Kompetenzen und der Lehrstoff angeführt sind, die für die negative Beurteilung maßgeblich waren.

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