Neue Oberstufe
- Geltungsbereich: ab der 10. Schulstufe
- Ziel: Schullaufbahn kurz und effizient zu gestalten
- Lehrplanadaptierung: Festlegung des Lehrstoffes der einzelnen Unterrichtsgegenstände als Kompetenzmodule mit Aufteilung auf die jeweiligen Semester ab der 10. Schulstufe
- Semestergliederung:
- in 9. Schulstufe – Schulnachricht, Jahreszeugnis
- ab 10. Schulstufe – Semesterzeugnisse
- negative Beurteilung – Semesterprüfung über negativ beurteilte Kompetenzen
- Schulstufenwiederholung – bessere Beurteilung zählt
Drohendes Nicht Genügend/Nicht Beurteilt:
- INFORMATION (nachweislich) an Erziehungsberechtigte und/oder SchülerIn
- AUFFORDERUNG/BITTE ZUM GESPRÄCH (nachweislich) an Erziehungsberechtigte und/oder SchülerIn
- BERATENDES GESPRÄCH (außerhalb des Unterrichts) mit Erziehungsberechtigten (+SchülerIn) (nachweislich)
- BERATENDES GESPRÄCH mit SchülerIn (jedenfalls+nachweislich)
- Aufsteigen: max. 2 Nicht Genügend/Nicht Beurteilt, einmal auch mit 3 NG/NB (Konferenzbeschluss)
- Förderung: Jugendliche mit Leistungsschwächen und mit besonderen Begabungen
- Frühwarnsystem, Fördermaßnahmen, individuelle Lernbegleitung, Semesterprüfung
- Überspringen einzelner Unterrichtsgegenstände, Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen in einem höheren Semester,
- Befreiung erfolgreich absolvierter Unterrichtsgegenstände (auch beim Wiederholen)
- Besuchte Unterrichtsgegenstände + Beurteilung
- Bei Wiederholung der Schulstufe – jeweils bessere Beurteilung des Unterrichtsgegenstandes
- Bei Beurteilung mit Nicht genügend: Beiblatt zum Semesterzeugnis, auf dem die Kompetenzen und der Lehrstoff angeführt sind, die für die negative Beurteilung maßgeblich waren.